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DerAudiautogasfahrer
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am 3. 1. 2006 um 11:07 |
Du hast auch die Möglichkeit eine andere Werkstatt auf Kosten des Umrüsters zu beauftragen,aber wie schon hier gesagt wurde alles schriftlich und mit einer angemessenen Frist (du solltest einen erfüllbaren Zeitrahmen setzen) in der du um Nachbesserung verlangst
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[Bearbeitet am: 3/1/2006 von DerAudiautogasfahrer]
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Snuppy69
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am 2. 1. 2006 um 22:32 |
wenn es 3 mal um das selbe Problem geht ja!
Aber immer alles zu deiner sicherheit schriftlich mit der Werkstatt machen
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secu351
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am 1. 1. 2006 um 12:55 |
Ja,
nach drei Fehlversuchen zur Mängelbeseitigung/Nachbesserung, sieht das Gesetz ein Recht auf Wandlung vor.
Gruß
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Gasjeeper
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am 31. 12. 2005 um 21:32 |
Ganz klar ja, aber um das durchzusetzen solltest Du einen Anwalt zu Hilfe nehmen, da man als Laie sehr schnell Fehler machen kann.
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diggifee
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am 31. 12. 2005 um 17:49 |
Hallo,
kennt sich einer mit Vertragsrecht aus? Wie sieht es aus, wenn ich was einbauen lasse und nach den 5mal funktioniert es immer noch nicht richtig. Habe ich dann ein recht auf mein Geld?
diggifee
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